Phytokomplex Balance für Entspannung und Nachtruhe.
Komplex aus wertvollen Pflanzenextrakten von Lavendel, Baldrian, Melisse, Hopfen sowie Passionsblumenkraut. Zusätzlich ist Vitamin B6 (Pyridoxin) enthalten, welches einen Beitrag zur normalen Funktion des Nervensystems und der Psyche leistet.
Pantothensäure trägt zum normalen Stoffwechsel von Neurotransmittern bei. Die enthaltenen Hopfen und Baldrianwurzel sind seit jeher bekannt für ihre beruhigenden Eigenschaften, ideal für eine erholsame Nachtruhe.
- Vitamin B6 trägt zur normalen Funktion des Nervensystems und der Psyche bei
- Vitamin B5 ist unter anderem am Neurotransmitterstoffwechsel beteiligt und trägt zu einer normalen geistigen Leistungsfähigkeit bei
- Baldrianwurzel kann das mentale Wohlbefinden in Stresssituationen beeinflussen, hat ausgleichende Eigenschaften und unterstützt so eine gute Nachtruhe.
- Melisse trägt zur Ruhe und Gelassenheit bei
- Hopfen ist seit jeher bekannt für seine beruhigenden Eigenschaften.
- Lavendel ist hilfreich zur Entspannung und bei leichter innerer Unruhe
- Passionsblume, ihre beruhigen Effekte rühren daher, dass im Nervensystem die Bindung des Botenstoffes 3H-GABA am GABA-Rezeptor gehemmt wird.
Inhalt |
pro 2 Kapseln |
%NRV |
Pantothensäure |
6 mg |
100 % |
Vitamin B6 |
1,4 mg |
100 % |
Baldrianwurzel-Extrakt
- davon Valerensäure |
300 mg
2,4 mg |
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Hopfenblüten-Extrakt |
90 mg |
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Lavendel-Extrakt |
100 g |
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Melissen-Extrakt |
200 mg |
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Passionsblumenkraut |
55 mg |
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Zutaten: Baldrianwurzel-Extrakt, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle) Melissen-Extrakt, Hopfenblüten-Extrakt, Passionsblumenkraut Pulver, Füllstoff Cellulose, Calcium-D-pantothenat, Pyridoxinhydrochlorid.
Verzehrsempfehlung: 1-2 Kapseln pro Tag kurz vor dem Schlafengehen.
Lieferzeit: 2-4 Werktage
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechlungsreiche Ernährung sowie gesunde Lebensweise verwendet werden. Sie sollten außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufgewahrt werden. Die angegebene empfohlende tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.