Pflanzenstoffe für Leber und Galle
- aus Mariendistel, Artischocke, Wermut und Curcuma.
Der Bitter-Kräuter-Komplex ist eine sorgfältig abgestimmte Kombination aus bitterstoffhaltigen Pflanzen-Extrakten aus Mariendistel, Artischocke und Wermut. Curcuma, Mariendistel und Artischocke unterstützen die normale Leberfunktion.
Artischocke enthält viele Bitterstoffe, von denen vor allem das Cynarin gut bekannt ist. Außerdem sind Flavonoide, Sesquiterpenlactone und Coffecylchinasäuren enthalten. Sie unterstützen den Fluss der Verdauungssäfte und helfen somit der normalen Leberfunktion und der Verdauung.
Curcuma ist eine wichtige Gewürzpflanze aus der Familie der Ingwergewächse, die seit Jahrtausenden auch in der Ayurveda Anwendung findet. Curcuma unterstützt Leber und Galle sowie die Produktion der Verdauungssäfte.
Mariendistel enthält viele wertvolle Inhaltsstoffe. Zu den wichtigsten gehören das Silymarin, Bitterstoffe, Gerbstoffe, Harze, ätherische Öle und biogene Amine. Die Mariendistel gilt als Unterstützung zum Schutz der Leber.
Wermut enthält in hoher Konzentration Bitterstoffe aus der Gruppe der Sesquiterpenlactone. Darunter ist vor allem der Absinth. Auch ätherische Öle, die auf natürliche Weise Thujon, Isothujon und Chamazulen enthalten, findet man im Wermut.
Zutaten: Artischocken Extrakt, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle) Mariendistel-Extrakt, Curcumapulver, Füllstoff Cellulose, Wermutkraut-Extrakt
Inhalt |
pro 2 Kapseln |
Artischocken-Extrakt
- davon Cynarin |
320 mg
8 mg |
Curcuma |
160 mg |
Mariendistel-Extrakt |
200 mg |
Wermutkraut-Extrakt |
34 mg |
Verzehrsempfehlung: 1-2 Kapseln täglich.
Zutaten: Artischocken-Extrakt, Mariendistel-Extrakt, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle) Curcuma Pulver, Füllstoff: Cellulose, Wermutkraut-Extrakt
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Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechlungsreiche Ernährung sowie gesunde Lebensweise verwendet werden. Sie sollten außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufgewahrt werden. Die angegebene empfohlende tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.